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Chippen - beim Hund obligatorisch

  • vor 6 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Wussten Sie, dass das eindeutige Kennzeichnen eines Hundes mittels Mikrochip in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist?


 

Jeder Züchter ist gesetzlich dazu verpflichtet seine Welpen vor der Abgabe an die neuen Hundeeltern zu chippen und bei der Datenbank registrieren zu lassen, damit eine lückenlose Nachverfolgung möglich ist. Diese Nachverfolgung ist zwingend nötig, um unter anderem dem unseriösen Hundehandel entgegen zu wirken.

 


Wenn die Welpen zu ihren neuen Besitzern kommen, müssen diese bei der Gemeinde eine AMICUS Personen-ID erstellen lassen (wenn nicht bereits eine vorhanden ist, weil schon Mal ein Hund gehalten wurde).

Der Züchter überträgt nun auf der Nationalen Schweizer Datenbank AMICUS den Hund auf den neuen Halter, welcher die Übernahme des Hundes bestätigen muss.

 

Wer Hunde aus dem Ausland importiert, muss ebenfalls eine AMICUS Personen-ID bei der Gemeinde erstellen lassen und danach über einen Tierarzt den Hund bei der Nationalen Schweizer Datenbank AMICUS registrieren lassen.

 

Sollte Ihr Hund nun verloren gehen und wird aufgefunden können Tierärzte, Tierheime und Polizei den Mikrochip mittels Lesegerät ablesen und über die Schweizer Datenbank AMICUS den Besitzer ausfindig machen. So können Sie über den Verbleib Ihres geliebten Familienmitglieds informiert werden.

 
 
 

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