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Tiere sind kein Mitbringsel aus den Ferien

  • vor 3 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit


Wir sehen es immer wieder in unserer Praxis, dass Hunde und Katzen aus den Ferien im Ausland eingeführt werden, ohne dass sie die erforderlichen Papiere inklusive für den Grenzübertritt notwendige Impfungen haben.

 

Um ein Tier korrekt aus dem Ausland einzuführen muss dieses gechipt und somit eindeutig identifizierbar sein.

Weiter braucht es einen Heimtierpass des Herkunftslandes mit einer gültigen Tollwutimpfung.

 

Bei Ländern mit noch vorhandener urbaner Tollwut muss zudem mittels Blutuntersuchung nachgewiesen worden sein, dass der Tollwuttiter genügend hoch ist, um einen ausreichenden Schutz gegen die Erkrankung zu gewährleisten. Der Nachweis dieses Titers von der Tollwutimpfung bis zum Erhalt des Resultates kann gut 6-8 Wochen dauern und übersteigt in den meisten Fällen die Ferienlänge.

 

Zudem gilt für die Länder mit vorhandener urbaner Tollwut eine 90-tägige Wartefrist, nach Blutentnahme, bevor das Tier in die Schweiz eingeführt werden darf.

 

Wird das Tier mit einem Direktflug aus einem Tollwut-Risikoland eingeführt, ist zusätzlich eine Einfuhrbewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erforderlich.

 

Alle Tiere müssen bei der Einfuhr in die Schweiz verzollt werden. Hunde müssen innert 10 Tagen über den Tierarzt bei der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert werden. Als Ersthundehalter müssen Sie sich vor der AMICUS-Registrierung bei der Gemeinde melden, damit Sie eine Halter ID bekommen, diese wird für die Registrierung benötigt.

 

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen ein Tier aus dem Ausland in die Schweiz einzuführen, erkundigen Sie sich am besten frühzeitig, was im konkreten Fall alles benötigt wird, damit Sie das neue vierbeinige Mitglied problemlos in die Schweiz mitnehmen können und nicht an der Grenze eine böse Überraschung erleben.

 
 
 

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